AMTSBLATT / 13. JAHRGANG / NR. 20/ Freitag 18.05.2012
 
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Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Am Dienstag, dem 22. Mai 2012 beginnt um 19.30 Uhr im
Sitzungssaal des Rathauses Weikersheim eine öffentliche
Sitzung des Gemeinderates.
T A G E S O R D N U N G
1. Stadtsanierung Weikersheim
- 10. Änderung zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Stadtkern III“
2. Energiekonzeption der Stadt Weikersheim
- Schlussbericht
3. Einziehung (Entwidmung) von Straßen
hier: Feldweg Lerchenweg
4. Bauanträge
a) Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs REpower MM 92, Nennlei-
stung 2,05 MW, Flst. Nr. 516, Gemarkung Neubronn
b) Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs REpower 3.2 M, Nennleistung 3,2 MW, Flst. Nr. 444, Gemarkung Neubronn
c) Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs REpower 3.2 M, Nennleistung 3,2 MW, Flst. Nr. 466, Gemarkung Queckbronn
5. Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
6. Auflegung von Sitzungsniederschriften
7. Anträge und Anregungen
Die interessierte Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen.

gez. Kornberger – Bürgermeister

Haushaltssatzung des Bodenverbandes Mergentheim – Creglingen für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der Satzung des Bodenverbandes Mergentheim – Creglingen hat die Verbandsversammlung am 27.02.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§ 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je 493.381 EUR
davon im Verwaltungshaushalt 460.981 EUR
im Vermögenshaushalt 32.400 EUR
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 0 EUR
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0 EUR
§ 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 70.000 EUR
festgesetzt.
Die Haushaltssatzung 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2012 liegt vom 21. Mai 2012 bis 31. Mai 2012 - je einschließlich - im Rathaus Weikersheim, Marktplatz 7, Zimmer 9, 97990 Weikersheim, zur Einsichtnahme aus.
Weikersheim, 08.05.2012

Klaus Kornberger – Verbandsvorsteher

Allgemeinverfügung
über die Abhaltung von verkaufsoffenen Sonntagen in Weikersheim – Gewerbegebiet Schäftersheimer Straße

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) erlässt die Stadt Weikersheim folgende Allgemeinverfügung:
I.
1. Den Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Schäftersheimer Straße in Weikersheim ist es aus Anlass des „Weikersheimer Aub-Events“ am 20.05.2012 gestattet jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu haben.
2. Für die Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird der Sofortvollzug nach § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO angeordnet.
3. Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten.
II. Die Begründung kann bei der Stadt Weikersheim, Haupt- und Ordnungsamt, zu den üblichen Öffnungs- und Dienstzeiten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein-gesehen werden.
III. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Weikersheim schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Weikersheim, 18.05.2011
gez.: Kornberger – Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hofberg“ in Weikersheim-Laudenbach
Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim hat am 29.03.2012 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hofberg“ in Weikersheim-Laudenbach gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan mit Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung/Umweltbericht in der Fassung des Beschlusses vom 29.03.2012.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung vom 29.05.2012 bis einschließlich 29.06.2012 beim Bürgermeisteramt Weikersheim, Zimmer Nr. 3 (1. Stock) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Weikersheim, den 18.05.2012
gez. Kornberger – Bürgermeister



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